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2021-11-17
Datenlogger
Vorteile der Datenlogger-Messungen:
Gerade während der Wintermonate erfordern die raumumschließenden Bauteile der Wohnungen im Bestand eine kontinuierliche und permanente Beheizung, um Auskühlung an der innenseitigen Oberfläche von Außenbauteilen zu verhindern und Schimmelpilzen vorzubeugen.
Ob nun der Mieter einer Wohnung den empfohlenen Raumlufttemperaturen gefolgt ist, kann den Daten der Datenloggeraufzeichnung entnommen werden. Die mittleren Raumlufttemperaturen lassen hier ausreichende Rückschlüsse auf das Heizverhalten der Wohnungsnutzer zu und bilden die Grundlage für weitere Empfehlungen.
Soweit so gut. Aber dann und wann gibt es in einem Streit über Schimmelbildung in der Wohnung und darüber, wer denn nun maßgeblich am Schaden beteiligt war, ungeahnte Nebenschauplätze über die zugrunde gelegten Werte der Raumlufttemperaturen – die Korinthen der Juristen.
So kam es in einer Auseinandersetzung zwischen Vermieter und Mieter zu der Frage, ob denn die Wohnung bzw. der schadenbelastete Raum auch ausreichend beheizt wurde. Datenloggeraufzeichnungen haben gezeigt, dass selbst eine Mindesttemperatur von 20 °C nur sehr spärlich erreicht wird und dann auch nur über wenige Stunden pro Tag.
Der Mieterverein als juristische Vertretung des Mieters entgegnete, dass die durch die Datenlogger aufgezeichnete mittlere Raumlufttemperatur von knapp über 18 °C nicht akzeptiert werden kann, weil hier ja wohl auch die Nachtwerte mit eingerechnet wurden. Also wurden die Tagesmittelwerte selektiert, die in aller Regel von 6:00 bis 18:00 Uhr als ausreichend genau anerkannt werden.
Aber auch diese Selektion konnte eine ausreichende Beheizung des Raums nicht darstellen und daher wurde auch diese Zeitspanne seitens des Mietervereins nicht akzeptiert. Der Mieter würde ja erst immer gegen 10:00 Uhr aufstehen und somit beginnt der Tag erst mit den aufgenommenen Aktivitäten, weil während der Ruhezeiten (Nachtzeiten) in einem Schlafraum auch tiefere Raumlufttemperaturen zu tolerieren seien.
Dieser Auseinandersetzung über die anzusetzenden Tageszeiten und die unterschiedlichen Nutzungszeiten der Räume kann nur mit flexiblen Auswertemöglichkeiten der Datenloggeraufzeichnungen begegnet werden, die eine standardmäßig mit dem Logger gelieferte Auslesesoftware nicht leisten kann. Die neu eingepflegte Statistik in unsere Auswerte-Software bringt die benötigte Flexibilität mit und so kann in der Auswertung sowohl den unterschiedlichen Nutzungszeiten als auch Sommer- und Winterzeit Rechnung getragen werden.
Die ansonsten nur mit viel Mühe und Arbeitsaufwand durchzuführende Selektion und Berechnung der Mittelwerte ist nun mit ein paar Klicksleicht durchführbar und auch in den Grafiken sichtbar, so dass jedem juristischen Wunsch nach Tages- und Nachtzeitverschiebung entsprochen werden kann.
SVB Nohner - 23:59:18 @ Thermohygrologie